Medikamente vertragen oft die Hitze nicht

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Ob Sie Ihre Cola kalt oder warm trinken, ist Geschmackssache. Bei der Lagertemperatur von Arzneimitteln gelten aber klare Regeln, denn viele Medikamente vertragen die hohen Temperaturen der aktuellen Hitzewelle nicht. Ja, manche benötigen regelrecht eine ununterbrochene Kühlkette. Sie sind nur bei kühler Lagerung dauerhaft wirksam.

Ob ein Medikament kühl gelagert werden muss, ist auf der Packung angegeben. Solche Medikamente sollten Sie auch zu Hause entsprechend im Kühlschrank bei Temperaturen zwischen 2 und 8 Grad aufbewahren. Wenn Medikamente zu warm gelagert werden, können sie ihre Wirkung verlieren. Problematisch dabei ist, dass Sie das nicht unbedingt sofort bemerken. Erst wenn die Therapie nicht mehr anschlägt, tritt der Wirkungsverlust offen zu Tage.

Andererseits dürfen Medikamente auch nicht an- oder einfrieren. Für die Kühlschranklagerung gilt deshalb: Kühlpflichtige Arzneimittel gehören am besten ins Gemüsefach, entfernt vorm Gefrierfach und keinesfalls an die Kühlschrank-Rückwand.

2 Millionen kühlpflichtige Packungen in Nordrhein

Im Jahr 2014 gaben die Apotheken in Nordrhein zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung rund 2 Millionen kühlpflichtige Medikamente ab. Das ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI). Eine niederländische Studie mit rund 330 Patienten zeigte, dass die Mehrheit der Patienten ihre kühlpflichtigen Medikamente nicht korrekt lagert. Viele kühlpflichtige Medikamente sind zudem sehr teuer. Eine falsche Lagerung kann deshalb auch vermeidbare Mehrkosten verursachen. Niemand lagert seine Medikamente absichtlich falsch, meist fehlt einfach das Wissen darüber.

Kühlpflichtige Medikamente sind beispielsweise die verschiedenen Insuline und die meisten Impfstoffe, z.B. gegen Hepatitis A/B oder Tetanus. Auch manche Augentropfen und Arzneipflaster unterliegen speziellen Lagerungsbedingungen.

Apotheken sind per Verordnung verpflichtet, alle Lagerungsbedingungen einzuhalten und zu dokumentieren. Eigens dafür gibt es Thermometer, die sowohl die minimale als auch die maximale erreichte Temperatur anzeigen.

Schlechtes Klima für Medikamente

Grundsätzlich sind es drei Lagerungsabhängige Faktoren, die den Medikamenten gefährlich werden können: Temperatur, Feuchtigkeit und Licht. Auch zu viel Feuchtigkeit kann zu Veränderung von Wirkstoffen führen, kann Schmelz- und Brausetabletten vorzeitig auflösen oder Tee verderben. Licht kann ebenfalls Arzneistoffe verändern.

Etwa ein Drittel der 2 Millionen kühlpflichtigen Packungen, die in Nordrhein letztes Jahr an Patienten abgegeben wurden, mussten vom Patienten nicht nur Zuhause, sondern auch beim Transport von der Apotheke nach Hause gekühlt werden. Dafür eignen sich zum Beispiel Isoliertaschen oder Styroporbehälter. Ein direkter Kontakt zwischen Medikamenten und Kühlelementen sollte wegen der Einfrier-Gefahr vermieden werden. Beispiele für kühlkettenpflichtige Medikamente sind Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln oder Gelbfieber. Auch einige Dosieraerosole gegen Asthma sowie einige Glaukom-Augentropfen müssen ununterbrochen gekühlt werden.

Selbstverständlich können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Medikamente vom Hersteller über den Großhandel in die Apotheke einwandfrei transportiert wurden.

Fazit

  • Achten Sie beim Transport, auf Reisen und zu Hause auf die Lagerungsbedingungen Ihrer Medikamente. Lesen Sie dazu die Hinweise auf der Packung.
  • Kühl zu lagernde Medikamente sind besonders empfindlich und gehören in den Kühlschrank. Im Kühlschrank dürfen Medikamente nicht einfrieren, und sie dürfen nirgends feucht werden.
  • Wenn Sie Tabletten etc. außerhalb der Verpackung aufbewahren: bitte vor Licht, Hitze und Feuchtigkeit schützen.
  • Und bewahren Sie Ihre Arzneimittel immer so auf, dass Kinder sie nicht erreichen können.

 

© Apothekerverband Nordrhein e.V. in Kooperation mit dem Govi-Verlag Pharmazeutischer Verlag GmbH.

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