„Pille danach“ rezeptfrei in der Apotheke – die wichtigsten Fakten auf einen Blick

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Hatte die gewohnte Verhütungsmethode versagt oder wurde sie vergessen, mussten Frauen in Deutschland bislang zunächst zum Arzt gehen, um sich die „Pille danach“ verordnen zu lassen. Seit dem 16. März dieses Jahres kann die „Pille danach“ auch ohne Verordnung in der Apotheke gekauft werden: In den wohnortnahen Apotheken mit ihrem niedrigschwelligen und flächendeckenden Nacht- und Notdienst erhalten Frauen die „Pille danach“ umgehend und im Notfall auch am Wochenende und in der Nacht.

Für Frauen bis 20 wird die „Pille danach“ erstattet

Damit haben es Frauen künftig deutlich leichter, die „Pille danach“ mit möglichst wenig Zeitverzögerung einnehmen zu können. Denn Apotheken haben rund um die Uhr geöffnet und auch im Notdienst ist eine schnelle Versorgung gewährleistet.
Für Frauen bis zum 20. Geburtstag wird die „Pille danach“ erstattet. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten, sofern die Betroffene ein Rezept vorlegen kann. Wer auf eine Kostenerstattung verzichtet, erhält die Pille nach Beratung gegen Barzahlung in der Apotheke. Minderjährige, insbesondere wenn sie unter 14 Jahren sind, sollten sich vor der Anwendung ärztlich beraten lassen. Sie bekommen diese Medikamente im Allgemeinen nicht in der Selbstmedikation.

„Pille danach“: So wirken die Präparate

Konkret handelt es sich bei den beiden Hormonpräparaten EllaOne® und PiDaNa® um die Wirkstoffe Ulipristalacetat (EllaOne) und Levonorgestrel (PiDaNa). Diese Mittel hemmen oder verzögern den Eisprung, indem sie verhindern, dass die Konzentration des für den Eisprung entscheidenden Hormons LH (Luteinisierendes Hormon) steil ansteigt. Dieser Anstieg wird nach Einnahme von Ulipristalacetat um etwa fünf Tage, durch Levonorgestrel um etwa drei Tage verzögert. Da die Lebensdauer von Spermien drei bis fünf Tage beträgt, „erwischen“ die Spermien die Eizelle nach dem Einsatz der „Pille danach“ mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr, sofern sie so schnell wie möglich nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen wird.

Tipps für die Anwendung:

  • Binnen 12 Stunden nachdem man die Einnahme der üblicherweise verwendeten Pille vergessen hat, lässt sich deren Einnahme noch nachholen. Eine „Pille danach“ ist dann nicht nötig. Das gilt jedoch nicht für die „Minipille“! Wer deren Einnahme vergisst, braucht nach ungeschütztem Verkehr in jedem Fall die „Pille danach“!
  • Das gilt auch, wenn ein Vaginalring mehr als drei Stunden außerhalb der Vagina war, im anwendungsfreien Zeitraum sieben Tage überschritten wurden oder der Vaginalring mehr als 4 Wochen nicht gewechselt wurde.
  • Bei Verhütung mit einem Hormonpflaster ist der Einsatz der „Pille danach“ notwendig, wenn das Pflaster mehr als 24 Stunden nicht richtig geklebt hat. Bei weniger als 24 Stunden genügt es, das Pflaster erneut aufzukleben.
  • Hormonelle Verhütungsmittel sollen auch nach Einsatz der „Pille danach“ wie üblich weiter eingenommen werden. Ihr Wirksamkeit ist aber für den Rest des Zyklus nicht mehr gesichert. Deshalb sollten zusätzlich zum Beispiel Kondome genutzt werden.
  • Liegt der ungeschützte Geschlechtsverkehr länger als 120 Stunden (5 Tage) zurück, nutzt die „Pille danach“ nichts mehr.
  • Um die „Pille danach“ möglichst gut zu vertragen, hilft es, vor der Einnahme etwas zu Essen: zum Beispiel eine Scheibe Brot.
  • Bei Übelkeit mit Erbrechen kann die „Pille danach“ an Wirksamkeit einbüßen. Auch durch gleichzeitige Einnahme bestimmter Arzneimittel kann die Wirksamkeit herabgesetzt sein. Darüber informiert sie das Apothekenteam.
  • Die „Pille danach“ schützt nicht zu 100 Prozent. Bleibt die nächste Regelblutung länger als sieben Tage aus, gibt ein Schwangerschaftstest, gekoppelt mit dem Besuch beim Frauenarzt, Auskunft, ob eine Schwangerschaft vorliegt.

Die Apotheker werden mit ihrer Beratung zur rezeptfreien „Pille danach“ die größtmögliche Arzneimittelsicherheit gewährleisten und Missbrauch verhindern. Dazu kann auch gehören, dass der Apotheker vor der Einnahme der „Pille danach“ zu einem Arztbesuch rät. Das Apothekenteam steht Ihnen auch beim Thema „Pille danach“ gerne beratend zur Verfügung.

©Apothekerverband Nordrhein e.V. in Kooperation mit dem Govi-Verlag Pharmazeutischer Verlag GmbH.

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