Apotheken: Motor für Einsparungen im Gesundheitswesen

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Apotheker und Apothekerinnen werden immer wieder als ein Kostentreiber im Gesundheitswesen kritisiert. Und das, obwohl sie eine sichere, schnelle, hochwertige und kostengünstige Versorgung mit Arzneimitteln für nur 2,3 Prozent der Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) garantieren. Sie sind damit einer der kleinsten Ausgabenposten und tragen gleichzeitig zu Einsparungen in Milliardenhöhe bei.

 

Die Apotheken dürfen selber keine Rabatte mehr im Einkauf nutzen, müssen aber von Gesetzes wegen pro abgegebene Arzneimittelpackung Rabatt an die Krankenkassen abführen. Mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) wurde dieser Zwangsrabatt – auch Kassenabschlag genannt – für die Jahre 2011 und 2012 auf 2,05 Euro pro Packung erhöht. Die Einsparsumme für die Gesetzliche Krankenversicherung beläuft sich dadurch auf 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. Damit haben die Apotheker die ursprünglichen Sparziele des Gesetzgebers sogar deutlich übererfüllt.

 

Auch an den durch Rabattverträge erzielten Einsparungen (allein im Jahr 2011 etwa 1,6 Milliarden Euro) der Gesetzlichen Krankenversicherung haben die Apothekenteams einen ganz großen Anteil. Die Umsetzung ist ein gewaltiger bürokratischer Kraftakt, den die Apotheker unentgeltlich bewältigen.

 

Bürokratie bindet Arbeitskraft

 

Den Verwaltungsaufwand dafür bestreiten Apotheker mit ihrem eigenen Personal. Bei jeder neuen Rabattvertragsrunde muss das Apothekenpersonal den Patienten die Umstellung auf ein anderes Medikament erklären, Rabattarzneimittel beim Lieferanten besorgen und bei häufig auftretenden Lieferengpässen gleichwertigen Ersatz besorgen, um die Versorgung der Patienten sicherzustellen. Die Patienten selbst sind vielfach verunsichert, weil sie ihr bekanntes Medikament aufgrund eines neuen Rabattvertrages nicht mehr erhalten. Eine Situation, die oft für Patienten und Apotheker eine enorme Belastung ist.

 

Aber auch außerhalb der Rabattverträge steigen die Leistungsanforderungen in Apotheken täglich. Ein aktuelles Beispiel hängt mit der neuen Apothekenbetriebsordnung zusammen. Dadurch sind die Qualitätsanforderungen besonders im Bereich der Rezepturherstellung nochmals erheblich gesteigert worden. Die Ausführung der verordneten Rezepte im Apothekenlabor kann daher durch den neuen, zusätzlichen bürokratischen Mehraufwand wesentlich länger als gewohnt dauern.

 

Trotz der veränderten Arbeitsbedingungen in den Apotheken wollen die Apothekenleiter und ihre Mitarbeiter nicht, dass ihre Patienten Leidtragende der neuen Situation sind. Daher haben Apotheker in den letzten Jahren mehr Personal eingestellt. Doch die Spargesetze im Gesundheitswesen erlauben kaum noch Neueinstellungen.

 

Gesundheitsleistungen nicht zum Nulltarif

 

Dabei wird immer deutlicher – qualitätsgesicherte Gesundheitsleistungen gibt es nicht zum Nulltarif: Nach 10 Jahren ohne Honorarsteigerungen, aber mehr Bürokratie, mehr Leistung und mehr gesetzlichen Auflagen, muss der ständig gestiegene Leistungsumfang der Apotheke gerechter honoriert werden. Dies ist eine dringend erforderliche Investition in eine qualitativ hochwertige und patientennahe Arzneimittelversorgung! Daher kämpfen die Apotheker bundesweit für eine leistungsgerechte Honorierung. „Wir fordern deshalb Politik und Krankenkassen zum Handeln im Sinne einer noch besseren Versorgung unserer Kunden und Patienten auf. Nur wirtschaftlich stabile Apotheken können weiterhin ein flächendeckendes Netzwerk bilden, das den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin rund um die Uhr wohnortnah zur Verfügung steht“, sagt Thomas Preis, Vorsitzender Apothekerverband Nordrhein e.V.

© Apothekerverband Nordrhein e.V. in Kooperation mit dem Govi-Verlag Pharmazeutischer Verlag GmbH

 

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